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FAQs

Ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen möglich?

Eine Wiederholung der Prüfung ist bis zu zweimal möglich. Es fallen jedoch erneut die jeweiligen Prüfungsgebühren an.

Die Zulassungsvoraussetzungen erfülle ich nicht in vollem Umfang. Sind Ausnahmen möglich?

Da die Zulassungsvoraussetzungen nicht jeden möglichen Fall abdecken können, behält sich der Vorstand vor, im Einzelfall zu entscheiden.

Was ist, wenn ich von der Prüfung zurücktrete?

Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt nicht vorgesehen. Sollten Sie einen Ausweichtermin benötigen, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro erhoben.

Fallen Stornogebühren an?

Bei Gruppenzertifizierungen (Offenen Zertifizierungen) fallen bei einer Absage bis 4 Wochen vor dem Zertifizierungstermin keine Stornogebühren an. Danach fallen Stornogebühren in Höhe von 50% der Zertifizierungsgebühr + MwSt. an.





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